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Arbeitsgericht Bochum, 3 Ca 27/19

Datum:
08.05.2019
Gericht:
Arbeitsgericht Bochum
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Ca 27/19
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBO:2019:0508.3CA27.19.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Hamm, 6 Sa 961/19; BAG 6 AZN 54/20
 
Tenor:

1.              Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger auch über dem Monat Februar 2018 hinaus einen ungekürzten Garantiebetrag in Höhe von 94,39 € zu zahlen und den gekürzten Betrag von monatlich 30,06 € bis Ende 2018 und ab Januar 2019 monatlich 39,57 €, insgesamt bis Februar 2019 also 379,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf jeweils 30,06 € ab dem Ersten eines Monats, beginnend mit dem Monat März 2018 bis Dezember 2018 und auf 39,57 € ab dem Ersten eines Monats, beginnend mit dem Monat Januar 2019 an den Kläger nachzuzahlen.

2.              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.              Der Streitwert wird auf 775,44 € festgesetzt.

4.              Die Berufung für die Beklagte wird zugelassen.

 
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