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Arbeitsgericht Bocholt, 3 Ca 1865/01

Datum:
13.06.2002
Gericht:
Arbeitsgericht Bocholt
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Ca 1865/01
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBOH:2002:0613.3CA1865.01.00
 
Schlagworte:
Urlaubsabgeltung
 
Tenor:

1.    Die Beklagte wird verurteilt, das Arbeitsverhältnis für den Monat Mai 2001 einschließlich des Urlaubsanspruches abzurechnen.

2.    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.    Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 7/10, die Beklagte zu 3/10.

4.    Der Streitwert wird auf 1.700,00 DM = 869,20 € festgesetzt.

 
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