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Arbeitsgericht Bielefeld, 6 Ca 257/11

Datum:
04.05.2011
Gericht:
Arbeitsgericht Bielefeld
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Ca 257/11
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBI:2011:0504.6CA257.11.00
 
Schlagworte:
Deutsche Gerichtsbarkeit, Staatenimmunität, Lehrer an griechischer Schule
Normen:
GVG § 20 Abs. 2
Leitsätze:

Die Tätigkeit eines Lehrers an einer griechischen Schule in Deutschland ist keine hoheitliche Aufgabe der Republik Griechenland.

Für Streitigkeiten aus diesem Arbeitsverhältnis ist das deutsche Recht maßgeblich.

 
Tenor:

1.  Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.491,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB auf 1.779,55 € seit dem 01.11.2010, sowie auf jeweils weitere 355,91 € seit dem 01.12.2010 und 01.01.2011 und 743,68 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 01.01.2011 sowie 2.872,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 01.01.2011 zu zahlen.

2.  Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.  Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.

4.  Der Streitwert wird auf 6.107,18 € festgesetzt.

 
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