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Arbeitsgericht Bielefeld, 1 Ca 1290/05

Datum:
24.11.2005
Gericht:
Arbeitsgericht Bielefeld
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 1290/05
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBI:2005:1124.1CA1290.05.00
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 07.04.05 weder fristlos noch fristgerecht aufgelöst worden ist.

2.       Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zur rechtskräftigen Entscheidung überden Antrag zu 1) zu den vertragsgemäßen Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen.

3.       Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites.

4.       Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.360,- € festgesetzt.

 
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