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Arbeitsgericht Arnsberg, 1 Ca 877/25

Datum:
31.03.2026
Gericht:
Arbeitsgericht Arnsberg
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 877/25
ECLI:
ECLI:DE:ARBGAR:2026:0331.1CA877.25.00
 
Schlagworte:
Einzelfallentscheidung zu vorgeworfenen Abwerbeversuchen anderer Mitarbeiter in einem bereits arbeitnehmerseitig gekündigten Arbeitsverhältnis.
Normen:
§ 626 BGB
 
Tenor:
  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Partien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 08.12.2025 nicht aufgelöst worden ist, sondern bis zum 31.03.2026 fortbesteht.

  1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum 31.03.2026 als Mitarbeiterin im Sozial- und Erziehungsdienst weiterzubeschäftigen.

  1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.565,71 € brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2026 zu zahlen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin mit 4 % und die Beklagte mit 96 %.

  1. Der Streitwert wird bis zur teilweisen Klagerücknahme auf 20.773,19 € und für das Verfahren danach einschließlich der vorliegenden Entscheidung auf 19.921,31 € festgesetzt.

 
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RECHTSMITTELBELEHRUNG

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