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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 13 Sa 207/18

Datum:
07.06.2018
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 Sa 207/18
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2018:0607.13SA207.18.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Düsseldorf, 6 Ca 6078/17
Schlagworte:
befristetes Widerrufsrecht bei einer Vertragsänderung
Normen:
BGB § 307
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Verändern die Parteien die beiderseitigen Hauptpflichten in einem fundamentalen Umfang, so hält ein für beide Parteien zum Zweck der Erprobung eingeräumtes, auf sechs Monate befristetes Widerrufsrecht einer Inhaltskontrolle stand.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.02.2018 - 6 Ca 6078/17 - teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 zu tragen.

Die Revision wird für den Kläger für den Antrag zu 3. (Hilfsantrag) zugelassen.

Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.

 
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