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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 5 Sa 1069/16

Datum:
08.06.2017
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 1069/16
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2017:0608.5SA1069.16.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 3 Ca 2021/16
Normen:
§ 612 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Zu den Anforderungen an die Darlegung von Überstunden einer geringfügig Beschäftigten im konkreten Streitfall.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 19.12.2016 - 3 Ca 2021/16 - teilweise abgeändert:

Die Klage wird im Hinblick auf einen Betrag in Höhe von 1.892,98 € brutto nebst Zinsen abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz trägt die Klägerin zu 91 %, die Beklagte zu 9 % mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die die Klägerin allein trägt.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

I.

 
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