Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 12 Sa 580/14

Datum:
17.12.2014
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Sa 580/14
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2014:1217.12SA580.14.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Krefeld, 5 Ca 2419/13
Schlagworte:
Betriebsrente - Entgeltumwandlung durch Unterstützungskassenversorgung - Scha-densersatzanspruch
Normen:
§§ 133, 157, 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 812 Abs. 1 BGB; §§ 1b Abs. 2, 3, 4 BetrAVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Kündigt ein Arbeitgeber die Mitgliedschaft in der Unterstützungskasse und lässt sich den Rückkaufswert der von der Unterstützungskasse abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers auszahlen, steht dem Arbeitnehmer kein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung dieses Rückkaufswertes zu. Dies gilt selbst dann, wenn die Kündigung und Auszahlung im Versorgungsverhältnis pflichtwidrig erfolgte, weil die Betriebsrente als Entgeltumwandlung von Beginn an unverfallbar war. Der Arbeitnehmer hat keinen Schaden, weil er im Versorgungsfall von dem Arbeitgeber nach wie vor die aufgrund der Entgeltumwandlung zugesagte Betriebsrente verlangen kann.

 
Tenor:

1.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 24.02.2014 - 5 Ca 2419/13 - wird zurückgewiesen.

2.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3.Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank