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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 6 Sa 67/11

Datum:
20.05.2011
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 67/11
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2011:0520.6SA67.11.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Essen, 3 Ca 2140/10
Schlagworte:
Jubiläumsgeld - Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben
Normen:
§ 1 TVG, § 242 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Steht zwischen den Parteien im Streit, seit wann ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, so macht ein Arbeitnehmer mit der Forderung nach der Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten zugleich hiervon abhängige Zahlungsansprüche - im Streitfall ein Jubiläumsgeld - geltend. Hierdurch wird hinsichtlich der Zahlungsansprüche die erste Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist gewahrt.

 
Tenor:

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 22.12.2010 - AZ: 3 Ca 2140/10 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen.

 
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