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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 12 Sa 962/09

Datum:
20.01.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Sa 962/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2010:0120.12SA962.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Solingen, 4 Ca 911/09 lev
Schlagworte:
Rücktritt vom Aufhebungsvertrag
Normen:
§ 323 BGB, §§ 21, 55, 103 ff. InsO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Das - wegen Nichtzahlung der vereinbarten Abfindung ausgeübte - gesetzliche Rücktrittsrecht des Arbeitnehmers von einem Aufhebungsvertrag wird im allgemeinen nicht durch Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers ausgeschlossen. 2. Parallelverfahren zu 12 Sa 206/10 (Kammerurteil vom 28.04.2010).

 
Tenor:

Die Berufungen des Beklagten zu 1) und der Beklagten zu 2) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 21.08.2009 werden zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen der Beklagte zu 1) zu 37,5 % und die Beklagte zu 2) zu 62,5 %.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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