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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 17 Sa 430/09

Datum:
11.08.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 Sa 430/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2009:0811.17SA430.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Düsseldorf, 12 Ca 623/09
Schlagworte:
ohne
Normen:
ohne
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

kein Leitsatz vorhanden

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.01.2009 - 12 Ca 623/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Ziffer 1 des Tenors zur Klarstellung wie folgt neu gefasst wird:

1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die dem Kläger entstandenen Kosten anlässlich der Teilnahme an der Schulungsmaßnahme in Hamburg mit dem Inhalt „Die Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung“ vom 12.05.2009 bis zum 15.05.2009 zu tragen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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