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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 10 Sa 195/09

Datum:
08.06.2009
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 Sa 195/09
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2009:0608.10SA195.09.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Wesel, 2 Ca 2941/07
Schlagworte:
Auslösung, Wochenendheimfahrt, Rückfahrt zur Baustelle am Sonntag
Normen:
§ 7 Nr. 4.5 Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau)
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Zu den Tagen einer Wochenendheimfahrt, an denen der Anspruch des auf einer auswärtigen Baustelle ohne tägliche Heimfahrt eingesetzten Arbeitnehmers auf Auslösung gemäß § 7 Nr. 4.5 BRTV des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe entfällt, zählen nur die vollen Tage, an denen sich der Arbeitnehmer zu Hause aufgehalten und deshalb keine arbeitsbedingten Mehraufwendungen gehabt hat (Im Anschluss an BAG vom 26.05.1998 - 3 AZR 171/97, dokumentiert bei juris).

2. Deshalb bleibt der Anspruch auf Auslösung für solche Sonntage bestehen, an denen der Arbeitnehmer im Verlaufe des Sonntags die Rückreise zu der auswärtigen Baustelle angetreten hat, um am Ort der Baustelle zu übernachten.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 22.01.2009 - 2 Ca 2941/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 
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