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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 12 Sa 1127/06

Datum:
24.01.2007
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Sa 1127/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2007:0124.12SA1127.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Essen, 8 Ca 2722/06
Schlagworte:
Anspruch auf Sozialplanabfindung bei "vorzeitiger" Eigenkündigung
Normen:
§§ 75, 112 BetrVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Hat der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mitgeteilt, für ihn bestehe aufgrund der Betriebsänderung keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr, und muss danach der Arbeitnehmer damit rechnen, dass ihm früher oder später betriebsbedingt gekündigt wird, führt die vom Arbeitnehmer erklärte "vorzeitige" Eigenkündigung jedenfalls dann nicht zum Ausschluss von Sozialplanleistungen, wenn das vorzeitige Ausscheiden keine signifikante Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs oder wirtschaftliche Belastung auslöst.

 
Tenor:

Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Essen vom 31.08.2006 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger € 27.032,52 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2006 zu zahlen.

Die Kosten trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

 
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