Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 5 (3) Sa 13/06

Datum:
23.03.2006
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 (3) Sa 13/06
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2006:0323.5.3SA13.06.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 1 (3) Ca 1878/05
Schlagworte:
Arbeitszeitverlängerung, Schadensersatz bei unberechtigter Ablehnung, Schadensschätzung
Normen:
§ 9 TzBfG, § 287 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1) Der Wunsch nach Verlängerung der Arbeitszeit i. S. d. § 9 TzBfG kann an den zuständigen Fachvorgesetzten gerichtet werden. 2) Der Wunsch muss sich auf die Verlängerung der Arbeitszeit beziehen; eine bestimmte Form, ein bestimmter Verlängerungsumfang und ein bestimmter Arbeitsplatz müssen nicht angegeben werden. 3) Lehnt der Arbeitgeber einen Verlängerungswunsch trotz Vorhandenseins eines geeigneten Arbeitsplatzes unberechtigt ab, entsteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe der angemessenen Vergütung. Diese ist gegebenenfalls durch Schätzung nach § 287 ZPO zu ermitteln.

 
Tenor:

1)Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des

Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 24.11.2005

- 1 (3) Ca 1878/05 - teilweise abgeändert und wie folgt

neu formuliert:

a)Die Beklagte wird verurteilt, die Arbeitszeit der Klägerin auf 40 Stunden/Woche zu erhöhen.

b)Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.000,-- € brutto abzüglich 1.600,-- € netto nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.350,-- € seit dem 01.07.2005, aus 1.350,-- € seit dem 01.08.2005, aus 1.350,-- € seit dem 01.09.2005 und aus 1.350,-- € seit dem 01.10.2005 zu zahlen.

c)Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

2)Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

3)Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Beklagte zu 16/35 und die Klägerin zu 19/35. Die Kosten des Rechtsstreits 2. Instanz tragen die Beklagte zu 8/15 und die Klägerin zu 7/15.

4)Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank