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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 6 (8) Sa 1723/03

Datum:
10.02.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 (8) Sa 1723/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2004:0210.6.8SA1723.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Düsseldorf, 6 Ca 5803/03
Schlagworte:
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Einsatz von Subunternehmern
Normen:
§ 1 Abs. 2 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers, Kundenaufträge (im Baubereich) verstärkt unter Einsatz von Subunternehmern durchzuführen, stellt kein dringendes betriebliches Erfordernis i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG zur Rechtfertigung von Kündigungen gegenüber eigenen Arbeitnehmern dar, soweit die bisherigen Tätigkeiten bei unveränderten betrieblichen Organisationsstrukturen nur von den billigeren Arbeitskräften eines Subunternehmers durchgeführt werden sollen.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.10.2003 - 6 Ca 5803/03 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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