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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 4 (5) Sa 1121/04

Datum:
13.10.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 (5) Sa 1121/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2004:1013.4.5SA1121.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Essen, 5 Ca 517/04
Schlagworte:
Ersatzruhetag; Anzahl der beschäftigungsfreien Sonntage im Jahr
Normen:
§§ 11 ArbGG, 12 ArbGG, § 16 TVK (Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern)
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Ein Ersatzruhetag gem. § 11 III ArbZG kann auch an einem ohnehin arbeitsfreien Samstag oder arbeitsfreien sonstigen Werktag gewährt werden; arbeitszeitrechtlich besteht allein ein Anspruch auf einen beschäftigungsfreien Tag pro Woche. 2. § 16 TVK enthält keine abweichende Regelung im Sinne von § 12 I ArbZG: Danach bleibt es bei 8 beschäftigungsfreien Sonntagen außerhalb der Konzert- und Theaterferien.

 
Tenor:

1. Unter Abweisung der Berufung des Klägers im Übrigen und teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Essen vom 19.05.2004 wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger in der jeweiligen laufenden Spielzeit außerhalb der Theater- und Konzertferien an mindestens acht Sonntagen nicht zu beschäftigten.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufhoben.

3. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

 
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