Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 12 Sa 361/04

Datum:
02.06.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Sa 361/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2004:0602.12SA361.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 3 Ca 4482/03
Schlagworte:
§ 36 InsO, § 242, § 394, § 611, § 812 BGB, § 5 BUrlG, § 240, §§ 850 ff. ZPO
Normen:
Klage des Arbeitnehmers im Verbraucherinsolvenzverfahren auf Auszahlung des unpfändbaren Nettolohns - Aufrechnung des Arbeitgebers mit Gegenansprüchen
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens unterbricht den Prozess über eine Lohnforderung insoweit nicht, als es um den unfpändbaren Teil des Nettolohns geht. Der Arbeitnehmer bleibt weiterhin einziehungsbefugt. 2. Will der Arbeitgeber mit Gegenansprüchen aufrechnen, hat er im Prozess die Höhe des Nettolohns und dessen pfändbaren Teil darzulegen.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 22.01.2004 wird kostenfällig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank