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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 12 Sa 177/04

Datum:
14.04.2004
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 Sa 177/04
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2004:0414.12SA177.04.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Oberhausen, 4 Ca 1769/03
Schlagworte:
Ausschlussfrist - unzulässige Rechtsausübung
Normen:
§ 242, § 812 BGB, § 4 TVG, § 70 BAG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Wird der Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung von einer tariflichen Ausschlussfrist erfasst, steht dem Anspruchsverfall nicht der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen, wenn das Unterlassen des Arbeitnehmers, die offenbare Überzahlung dem Arbeitgeber mitzuteilen, dem Arbeitgeber es weder erschwert noch unmöglich gemacht hat, selbst die Überzahlung zu erkennen und den Rückzahlungsanspruch fristgerecht geltend zu machen.

 
Tenor:

Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 11.12.2003 wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat das Land zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

 
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