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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 10 Sa 1247/03

Datum:
31.10.2003
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 Sa 1247/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2003:1031.10SA1247.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Essen, 6 (1) Ca 4902/02
Schlagworte:
Betriebliche Übung, Gleichbehandlung
Normen:
§ 242 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Gewährt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern auf Grund einer Gesamtbetriebsvereinbarung einen Zuschuss zu entstandenen Krankheitskosten (Beihilfe) und gewährt er "auf freiwilliger Basis" eine Beihilfe auch an die Betriebsrentner, entsteht gegenüber den Betriebsrentnern kein Anspruch auf ungekürzte Beihilfe aus betrieblicher Übung. 2. Der Arbeitgeber verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er für die aktive Belegschaft und die Betriebsrentner bei der Gewährung von Beihilfe einen unterschiedlichen Selbstbehalt einführt. Es liegen sachliche Gründe vor, wenn der Selbstbehalt bei den Betriebsrentnern höher ausfällt als bei den aktiven Belegschaftsmitgliedern.

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts

Essen vom 27.05.2003 6 (1) Ca 4902/02 wird kostenfällig als

unbegründet zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 
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