Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 10 Sa 1186/03

Datum:
13.11.2003
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 Sa 1186/03
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2003:1113.10SA1186.03.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Düsseldorf, 10 Ca 4080/03
Schlagworte:
..
Normen:
§ 2 Abs. 1 Ziff. 2 ArbGG, Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 13 und 14 GG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Die Gerichte für Arbeitssachen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG zuständig, wenn eine Gewerkschaft gegen einen Dritten - hier das Land NRW - mit der Begründung klagt, das Land verletze ihre durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Betätigungsfreiheit, indem es der Gewerkschaft verbietet, in den Polizeieinrichtungen des Landes bei der Bevölkerung für eine Aktion zu werben, mit der die Einstellung zusätzlicher Polizeibediensteter erreicht und der Schließung von Polizeidienststellen verhindert werden soll. 2. Der Innenminister des Landes NRW darf der Gewerkschaft der Polizei ohne Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 GG untersagen, in den Polizeieinrichtungen eine Unterschriftenaktion, an der sich die Bevölkerung beteiligen soll, durchzuführen, mit der die in Ziff. 1 des Leitsatzes genannten Ziele erreicht werden sollen.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.07.2003 10 Ca 4080/03 wird kostenfällig

als unbegründet zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

- 2 -

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank