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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 4 (5) Sa 1095/02

Datum:
20.11.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 (5) Sa 1095/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2002:1120.4.5SA1095.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Essen, 6 Ca 514/02
Schlagworte:
Sozialauswahl bei Teilbetriebsveräußerung nach Betriebsschließung durch Insolvenzverwalter
Normen:
§§ 613 a BGB, 1 III KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Scheidet ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Betriebsschließung durch rechtswirksamen Aufhebungsvertrag mit dem Insolvenzverwalter aus dem Betrieb der Insolvenzschuldnerin aus und wird er danach von einem Betriebserwerber neu in einem vom Insolvenzverwalter übernommenen Teilbetrieb eingestellt, scheidet dieser Arbeitnehmer als vergleichbarer Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialauswahl in einem Kündigungsrechtsstreit eines anderen Arbeitnehmers über die Sozialwidrigkeit einer nach Betriebsschließung durch den Insolvenzverwalter ausgesprochenen Kündigung aus (Abweichung von LAG Düsseldorf vom 31.10.2002 - 5 Sa 911/02).

 
Tenor:

Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Essen vom 02.07.2002 wird die Klage kostenpflichtig abgewiesen.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

 
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