Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2 Ta 332/02

Datum:
11.11.2002
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ta 332/02
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2002:1111.2TA332.02.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Duisburg, 4 Ca 897/00
Schlagworte:
Zustellung im PKH-Überwachungsverfahren
Normen:
§§ 120 Abs. 4 Satz 2, 124 Nr. 2 ZPO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Das Verlangen des Gerichts, sich darüber zu erklären, ob eine Änderung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, ist nach Beendigung der Instanz an die Partei selbst, nicht an ihren früheren Prozessbevollmächtigten zu richten. 2. Die Aufhebungsentscheidung nach § 124 Nr. 2 ZPO ist ebenfalls der Partei selbst zuzustellen.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 31.05.2002 wird kostenpflichtig als unzulässig verworfen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank