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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 6 Sa 616/01

Datum:
23.10.2001
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 616/01
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2001:1023.6SA616.01.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Düsseldorf, 1 Ca 4823/00
Schlagworte:
Zur Frage der wirksamen Befristung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 23 BAT
Normen:
.
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Bei unwirksamer bzw. fehlender Befristung einer "vorübergehenden" Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit ist der Angestellte von Beginn der Zuweisung an so zu behandeln, als sei ihm diese Tätigkeit auf Dauer zugewiesen worden. Dementsprechend richtet sich auch die tarifgemäße Vergütung des Angestellten ausschließlich nach den dieser vertraglich auszuübenden Tätigkeit entsprechenden Tätigkeitsmerkmalen, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit von dem Angestellten tatsächlich ausgeübt wird oder ihm zwischenzeitlich wieder entzogen worden ist.

 
Tenor:

Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 26.01.2001 - 1 Ca 4823/00 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Klarstellend wird der Urteilstenor wie folgt gefasst:

Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, dem Kläger Vergütung nach Vergütungsgruppe V c BAT zu gewähren.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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