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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 5 Sa 215/00

Datum:
18.05.2000
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Sa 215/00
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2000:0518.5SA215.00.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Wesel, 5 Ca 2651/99
Schlagworte:
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,regelmäßige Arbeitszeit, Berücksichtigung von Überstunden
Normen:
§§ 4 Abs. 1, 4 Abs. 1 a EFZG, §§ 3, 4 BRTV-Bau
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1) Erbringt ein Arbeitnehmer über einen Zeitraum von mehreren Monaten Arbeitsleistungen in einem zeitlichen Umfang, der über die tarifliche Wochenarbeitszeit hinausgeht, so kann es sich bei der tatsächlich angefallenen Arbeitszeit um die für ihn maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne des § 4 Abs. 1 EFZG handeln.2) Dies gilt dann nicht, wenn die Mehrarbeit unter besonderen Umstän- den projektbezogen veranlasst worden ist und vom Betriebsrat als Überstunden genehmigt worden war.

 
Tenor:

1) Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts

Wesel vom 02.12.1999 - 5 Ca 2651/99 - wird kostenpflichtig

zurückgewiesen.

2) Die Revision wird zugelassen.

 
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