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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1 Sa 1785/98

Datum:
05.07.2000
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Sa 1785/98
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2000:0705.1SA1785.98.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Düsseldorf, 9 Ca 3131/98
Schlagworte:
Widerruf betrieblicher Altersversorgung
Normen:
§ 16 BetrAVG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines vom Beklagten erklärten Widerrufs der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung. Maßgebend für die betriebliche Altersversorgung waren die Unterstützungsrichtlinien der Unterstützungskasse des DGB e.V. Nach deren Änderung beschloss der Beklagte eine Neuregelung auf der Basis der neuen Unterstützungsrichtlinien. Durch die Änderung wird das bisherige Gesamtversorgungssystem aufgegeben und ein Rentenbausteinsystem eingeführt.Für den Widerruf der betrieblichen Altersversorgung bestanden triftige Gründe im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.Auch bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des DGB, die mit Hilfe objektiver Kriterien zu messen ist, ist eine Prognose anzustellen. Zur Erstellung der Prognose können Gutachten von Wirtschaftsprüfern herangezogen werden.Abzustellen ist lediglich auf die wirtschaftliche Lage des DGB; eine Einbezie-hung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaften, an denen er beteiligt ist, findet nicht statt.

 
Tenor:

1)Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss

des Arbeitsgerichts Essen vom 19.11.2009 - 3 BV

97/09 - wird zurückgewiesen.

2)Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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