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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 13 Sa 1745/99

Datum:
13.07.2000
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 Sa 1745/99
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2000:0713.13SA1745.99.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Düsseldorf, 3 Ca 4304/99
Schlagworte:
ohne
Normen:
ohne
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

kein Leitsatz vorhanden

 
Tenor:

Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.09.1999 - 3 Ca 4304/99 - teilweise abgeändert mit der Maßgabe, dass die von der Beklagten zu zahlende Abfindung auf DM 60.000,-- herabgesetzt wird.

Im übrigen wird die Anschlussberufung der Beklagten zurückgewiesen.

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin ¼, die Beklagte ¾.

 
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