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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 4 (17) Sa 357/99

Datum:
04.08.1999
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 (17) Sa 357/99
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:1999:0804.4.17SA357.99.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Duisburg, 5 (4) Ca 1788/98
Schlagworte:
Betriebsübergang bei einem Baumarkt
Normen:
§ 613 a BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Bei der Beantwortung der Frage, ob ein Betriebsübergang vorliegt, falls am Standort eines in Konkurs gegangenen Baumarktes eines Unternehmens nach einigen Monaten ein neuer Baumarkt eines anderen Unternehmens eröffnet wird, kommt es darauf an, ob aus der Gesamtwürdigung aller Umstände – Art der vertriebenen Waren, Eintritt in das Vertriebsnetz und Lieferantenbeziehungen, Werbung unter Bezugnahme auf den alten Baumarkt, Übernahme der Know-How-Träger – auf die Übernahme der nach der Rechtsprechung erforderlichen wirtschaftlichen Einheit geschlossen werden kann.2. Der Standort eines Unternehmens als solcher, seine Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und seine Erreichbarkeit durch ein gut ausgebautes Verkehrsnetz kann allein eine solche wirtschaftliche Einheit nicht begründen.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 22.03.1999 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

 
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