Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 16 Sa 1731/98

Datum:
09.02.1999
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 Sa 1731/98
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:1999:0209.16SA1731.98.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Oberhausen, 3 Ca 1236/98
Schlagworte:
Befristeter Arbeitsvertrag; Krankheitsvertretung; späteres Ausschreibungsverfahren
Normen:
§ 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Nach den allgemeinen Grundsätzen der Befristungskontrolle ist die lediglich befristete Einstellung einer Lehrkraft als Krankheitsvertretung sachlich gerechtfertigt.Daneben ist die Befristung auch dann gerechtfertigt, wenn die Einstellung zunächst nur als zeitweilige Aushilfe erfolgt und bei endgültigem Freiwerden der Stelle eine Dauerbesetzung nach einem landesweiten Ausschreibungs- und Auswahlverfahren erfolgen soll.

 
Tenor:

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts

Oberhausen vom 15.09.1998 - 3 Ca 1236/98 - wird kostenpflichtig

zurückgewiesen.

2. Streitwert für die Berufungsinstanz: 9.900,-- DM.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank