Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 10 Sa 2047/97

Datum:
08.05.1998
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 Sa 2047/97
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:1998:0508.10SA2047.97.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Wesel, 6 Ca 2028/97
Schlagworte:
Herstellen von Fertigbauteilen nach Zusammenfügen dieser Bauteile durch Subunternehmer zu Bauwerken als baugewerbliche Tätigkeit
Normen:
§ 1 VTV Tarifverträge: Bau, § 1 Abs. 2 Abschnitt V Ziff. 13; Tarifvertrag über das Sozialkassenver-fahren im Bauge-werbe (VTV) i.d.F. vom 12.11.1996
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein Betrieb, der Fertigbauteile herstellt und diese überwiegend im Rahmenvon Werklieferungsverträgen durch Subunternehmen zu Bauwerken zu-sammenfügen läßt, erfüllt selbst dann nicht die Tarifmerkmale der Ziff. 13von Abschnitt V des § 1 Abs. 2 VTV, wenn der von dem Betrieb eingesetzteBauleiter nur werk- und nicht arbeitnehmerbezogen eine Aufsicht durchführt.Es ist unschädlich und führt nicht zur Anwendung der Ziff. 13, wenn der Be-trieb im Rahmen von Nachbesserungsarbeiten (§ 633 Abs. 3 BGB) eigeneMontagearbeiter auf den Baustellen des Subunternehmers einsetzt.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeits- gerichts Wesel - 6 Ca 2028/97 - vom 18.09.1997 abgeändert und die Klage auf Kosten des Klägers abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank