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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 6 Sa 585/97

Datum:
12.08.1997
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 585/97
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:1997:0812.6SA585.97.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Oberhausen, 2 Ca 1323/96
Schlagworte:
Konkurs-Vorrecht einer Provisionsforderung
Normen:
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 KO
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die konkursrechtliche Rangfolge eines an die Überschreitung der Jahres-Umsatz-Sollvorgabe anknüpfenden Provisionsanspruchs beurteilt sich nach dem Zeitraum, wann der provisionsbegründende Mehrumsatz erzielt worden ist.

 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 05.03.1997 - 2 Ca 1323/96 - wird zurückgewiesen.

Klarstellend wird der Tenor des Urteils wie folgt neu gefaßt:

Es wird festgestellt, daß der Widerspruch des Konkursverwalters gegen das angemeldete Vorrecht in Höhe eines Betrages von 63.741,-- DM unbegründet ist.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/6, der Beklagte zu 5/6.

Die Revision wird zugelassen.

 
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