Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Arbeitsgericht Solingen, 3 Ca 530/15

Datum:
07.03.2016
Gericht:
Arbeitsgericht Solingen
Spruchkörper:
 
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Ca 530/15
ECLI:
ECLI:DE:ARBGSG:2016:0307.3CA530.15.00
 
Schlagworte:
Auflösungsantrag
Normen:
§ 9 KSchG, § 10 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Für die Zulässigkeit eines Auflösungsantrags nach § 9 KSchG kommt es nicht darauf an, ob das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Entscheidung, sondern ob es zum gesetzlich vorgesehenen Beendigungszeitpunkt bestanden hat. 2. Umstände, die vor der sozialwidrigen Kündigung liegen, können den Auflösungsantrag allein nicht begründen. 3. Eine spätere Beendigung kann bei der Höhe der Abfindung berücksichtigt werden.

 
Tenor:

1. Das Arbeitsverhältnis der Parteien wird zum 17.04.2015 aufgelöst und die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.694 EUR als Abfindung zu zahlen. Im Übrigen wird der weitergehende Antrag zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 12,5 % und die Beklagte zu 87,5 %.

3. Der Streitwert beträgt 8.898 EUR.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank