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Arbeitsgericht Mönchengladbach, 6 Ca 3526/11

Datum:
15.02.2012
Gericht:
Arbeitsgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Ca 3526/11
ECLI:
ECLI:DE:ARBGMG:2012:0215.6CA3526.11.00
 
Schlagworte:
Beleidigung, Interessenabwägung
Normen:
§ 626 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Bezeichnung des Vorgesetzten als "Du Arschloch" ist an sich geeignet, auch ein seit 37 Jahren bestehendes Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen

 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 28.11.2011 und 30.11.2011 aufgelöst worden ist bzw. werden wird.

Die Beklagte wird verurteilt den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Hilfsarbeiter weiter zu beschäftigen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Streitwert wird auf 13.015,00 € festgesetzt.

 
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