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Arbeitsgericht Mönchengladbach, 7 Ca 2255/11

Datum:
02.11.2011
Gericht:
Arbeitsgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
Kammerentscheidung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Ca 2255/11
ECLI:
ECLI:DE:ARBGMG:2011:1102.7CA2255.11.00
 
Schlagworte:
.
Normen:
§ 16 BetrAVG, §§ 242 ff HGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfallentscheidung über die Anpassung einer Betriebsrente Anforderungen an die Darlegung zur wirtschaftlichen Lage der Arbeitgeberin unter Beachtung der §§ 242 ff HGB

 
Tenor:

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.11.2011 eine um 88,87 € monatlich höhere Betriebsrente, insgesamt 2.497,30 € brutto, zu zahlen.

2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 888,70 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 434,35 € seit dem 02.06.2011, aus einem weiteren Betrag in Höhe von 88,87 € seit dem 02.07.2011, aus weiteren 88,87 € seit dem 02.08.2011, aus weiteren 88,87 € seit dem 02.09.2011, aus weiteren 88,87 € seit dem 02.10.2011 sowie aus weiteren 88,87 € seit dem 02.11.2011 zu zahlen.

3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4.Der Streitwert beträgt 4.621,3. €.

5.Die Berufung wird - soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist - nicht gesondert zugelassen.

 
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