Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Arbeitsgericht Mönchengladbach, 3 Ca 4870/03

Datum:
26.02.2004
Gericht:
Arbeitsgericht Mönchengladbach
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Ca 4870/03
ECLI:
ECLI:DE:ARBGMG:2004:0226.3CA4870.03.00
 
Schlagworte:
Hemmung der Ausschlussfrist des § 626 II BGB
Normen:
§ 626 II BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Ausschlussfrist des § 626 II BGB ist gehemmt, solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Kündigungssachverhaltes nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen zügig durchführt. Wenn weitere Ermittlungen erfoderlich sind, müssen sie aber in der gebotenen Eile innerhalb kurz bemessener Frist erfolgen. Die Belastung des Kündigungsberechtigten mit anderen Aufgaben rechtfertigt nicht das Verstreichenlassen von zwei Wochen, ohne weitere Aufklärung zu betreiben.

 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die fristlose noch durch die fristgerechte Kündigung vom 20.11.2003 beendet wird.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Kassierer in ihrer Filiale in Mönchen-gladbach bis zum rechtskräftigen Abschluss über die Kündigungsschutzanträge weiterzubeschäftigen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für November 2003 867,08 € brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab16.11.2003 zu zahlen, für Dezember 2003 € 3..634,60 brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab 16.12.2003, für Januar 2004 € 3..634,60 brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2004 und für Februar 2004 € 3..634,60 brutto abzüglich eines wöchentlich in Höhe von 301,70 € erstmals b. 13.02.2004 bezogenen Arbeitslosengeldes nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 16.02.2004.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Streitwert: 23.616,52 €.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank