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Arbeitsgericht Krefeld, 4 Ga 20/17

Datum:
05.12.2017
Gericht:
Arbeitsgericht Krefeld
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Ga 20/17
ECLI:
ECLI:DE:ARBGKR:2017:1205.4GA20.17.00
 
Schlagworte:
- Sicherung von Daten durch den Arbeitgeber - Auswertung privater Daten auf dem Dienst-PC und dem dienstlichen Mobiltelefon eines Arbeitnehmersrs
Leitsätze:

Ein Antrag auf Unterlassung muss eindeutig erkennen lassen, welcher Handlungen der Antragsgegner sich enthalten soll.

Eine Sicherungsanordnung zur Aufbewahrung der elektronischen Geräte an einen Datenschutzbeauftragen setzt voraus, dass die konkrete Gefahr eines unrechtmäßigen Eingriffs in die Rechte des Verfügungsklägers zu befürchten ist.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Der Antrag wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Verfügungskläger auferlegt.

3. Streitwert: 10.000,00 €.

 
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