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Arbeitsgericht Essen, 2 Ca 1173/01

Datum:
15.05.2001
Gericht:
Arbeitsgericht Essen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Ca 1173/01
ECLI:
ECLI:DE:ARBGE:2001:0515.2CA1173.01.00
 
Schlagworte:
Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
Normen:
Gesetz : § 37 Abs. 2 BetrVG .
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Zum fortzuzahlenden Arbeitsentgelt im Sinne von § 37 Abs. 2 BetrVG eines im Schicht- dienst beschäftigten und dann nach § 38 BetrVG freigestellten Betriebsratsmitglieds gehören auch Schichtzulagen und Gefahrenzulagen.

 
Tenor:

1. Der beklagte Verein wird verurteilt, an die Klägerin DM 471,20 nebst

5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank

seit dem 03. April 2001 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der beklagte Verein zu tragen.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 471,20 DM festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
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