Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Arbeitsgericht Duisburg, 3 Ca 916/12

Datum:
30.07.2012
Gericht:
Arbeitsgericht Duisburg
Spruchkörper:
 
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 Ca 916/12
ECLI:
ECLI:DE:ARBGDU:2012:0730.3CA916.12.00
 
Schlagworte:
Zeitarbeit; Arbeitszeitkonto
Normen:
§ 11 Abs. 4 S. 2 AÜG; § 615 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Arbeitszeitkonten können grundsätzlich auch im Leiharbeitsverhältnis vereinbart werden. Dies setzt voraus, dass der Arbeitnehmer jedenfalls die monatliche Vergütung für die vorgesehene Normalarbeitszeit erhält und dies auch vertraglich abgesichert ist.

 
Tenor:

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.Der Streitwert beträgt 1.200,60 €.

4.Die Berufung wird, soweit sie nicht ohnehin zulässig ist, gesondert zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank