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Arbeitsgericht Düsseldorf, 3 BV 45/20

Datum:
09.09.2020
Gericht:
Arbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 BV 45/20
ECLI:
ECLI:DE:ARBGD:2020:0909.3BV45.20.00
 
Leitsätze:

Die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist zu erteilen, wenn dieser trotz einer aus betrieblichen Gründen berechtigten Ablehnung des Urlaubsantrages und eines wegen selbst herbeigeführter Eilbedürftigkeit zurückgewiesenen Eilantrages eigenmächtig seinen Urlaub antritt.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Zustimmung des Beteiligten zu 2) zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Beteiligten zu 3) wird gem. § 103 Abs. 2 S. 1 BetrVG ersetzt

 
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