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Arbeitsgericht Düsseldorf, 1 Ca 5532/19

Datum:
29.05.2020
Gericht:
Arbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 Ca 5532/19
ECLI:
ECLI:DE:ARBGD:2020:0529.1CA5532.19.00
 
Leitsätze:

Einzelfallentscheidung zu einer betriebsbedingten Kündigung - Wegfall des Beschäftigungsbedarfs - Umorganisation - Durchführbarkeit der Organisationsentscheidung

Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 09.10.2019 nicht aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, der klägerischen Partei ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen, welches sich auf Art und Dauer sowie Führung und Leistung während des Arbeitsverhältnisses erstreckt.

3. Die Beklagte wird verurteilt, die klägerische Partei zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Vice President, Central Europe Region, weiter zu beschäftigen.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu ¾, der Kläger zu ¼.

5. Der Streitwert beträgt 232.532,20 €.

 
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