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Arbeitsgericht Düsseldorf, 4 Ca 3038/18

Datum:
24.08.2018
Gericht:
Arbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
 
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Ca 3038/18
ECLI:
ECLI:DE:ARBGD:2018:0824.4CA3038.18.00
 
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 4 Sa 970/18
Schlagworte:
Zu der einem angestellten Redakteur erteilten Abmahnung wegen Verwertung von während der Arbeitszeit erlangter Informationen für eine Veröffentlichung in einer nicht zur Mediengruppe der Arbeitgeberin gehörende Zeitung ohne Einwilligung der Arbeitgeberin
Normen:
§ § 242, 1004 Abs.1 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Sieht eine arbeitsvertragliche Klausel vor, dass der bei einem Verlag angestellte Redakteur zur anderweitigen Verwertung der ihm bei seiner Tätigkeit für den Verlag bekannt gewordenen Nachrichten der schriftlichen Einwilligung bedarf, so ist der Redakteur nicht berechtigt einen Vorfall, der sich auf einem im Rahmen einer Dienstreise besuchten Firmenevent zugetragen und ihn auch persönlich betroffen hat, zum Gegenstand einer Veröffentlichung für einen anderen Verlag zu machen, ohne zuvor die Einwilligung einzuholen. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeitgeberin selbst eine Veröffentlichung abgelehnt hat und unabhängig davon, ob der Redakteur einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis gehabt hätte.

 
Tenor:

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.Streitwert: 7.425,00 Euro.

 
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