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Arbeitsgericht Düsseldorf, 2 Ca 5745/13

Datum:
25.03.2014
Gericht:
Arbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
 
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 Ca 5745/13
ECLI:
ECLI:DE:ARBGD:2014:0325.2CA5745.13.00
 
Schlagworte:
.
Normen:
.
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ob das aba-Modell von 1987 der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der Bewertung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens i. S. v. § 16 BetrAVG entspricht, kann offen bleiben. Nach dem aba-Modell von 1987 ist es jedenfalls erforderlich, dass der Arbeitgeber für das Gericht nachvollziehbar und damit nachprüfbar das Anpassungspotenzial und die der Ermittlung des Anpassungspotenzials zugrunde liegende Berechnung sowohl für das Prüfjahr als auch für die vor- und nachgelagerten Zeiträume darlegt.

 
Tenor:

1.Es wird festgestellt, dass die dem Kläger unstreitig ab dem 01.10.2012 zu zahlende Betriebsrente i.H.v. monatlich 915,08 EUR (i.W. neunhundertfünfzehn Euro, Cent wie nebenstehend) brutto ab dem 01.10.2012 monatlich auf 926,78 EUR (i.W. neunhundertsechsundzwanzig Euro, Cent wie nebenstehend) brutto zu erhöhen ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 45 % und die Beklagte 55 %.

3.Der Streitwert wird festgesetzt auf 894,60 €.

4.Die Berufung wird zugelassen.

 
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