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Arbeitsgericht Düsseldorf, 4 Ca 4023/10

Datum:
29.09.2010
Gericht:
Arbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Ca 4023/10
ECLI:
ECLI:DE:ARBGD:2010:0929.4CA4023.10.00
 
Schlagworte:
3. Jahr Elternzeit
Normen:
§§ 15, 16 BEEG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Die Inanspruchnahme des dritten Jahres der Elternzeit im dritten Lebensjahr des Kindes bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers.

 
Tenor:

1. Es wird festgestellt, dass sich die Klägerin im Rahmen des zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnisses auch über den 15.08.2010 hinaus bis zum 07.06.2011 in Elternzeit befindet.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu ¼ und die Beklagte zu ¾

3. Der Streitwert beträgt 7.171,66 €.

 
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