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Arbeitsgericht Düsseldorf, 10 Ca 7038/09

Datum:
23.04.2010
Gericht:
Arbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 Ca 7038/09
ECLI:
ECLI:DE:ARBGD:2010:0423.10CA7038.09.00
 
Schlagworte:
Benachteiligung wegen einer Behinderung, Teilnahmepflicht an Assessment-Center vor Einstellung
Normen:
§ 15 Abs. 2, § 3 Abs. 2 AGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Für einen Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG wegen einer Benachteiligung im Rahmen einer Einstellung ist Voraussetzung, dass die Person objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht kommt und sich subjektiv ernsthaft bewirbt (BAG 17.12.2009 - 8 AZR 670/08) - Rn. 16). 2. Die für alle Bewerber vorgeschriebene Durchführung eines Assessment-Centers im Rahmen der Besetzung eines Arbeitsplatzes mit Führungsaufgaben kann - auch wenn Menschen mit bestimmten Behinderungen wegen ihrer Behinderung an diesem Auswahlverfahren nicht erfolgreich teilnehmen können - nach § 3 Abs. 2 AGG gerechtfertigt sein. Für die fehlende Rechtfertigung trägt der Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast; allerdings finden die Grundsätze der abgestuften Darlegungslast Anwendung.

 
Tenor:

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.Der Streitwert wird festgesetzt auf 10.000,-- €.

4.Eine gesonderte Zulassung der Berufung erfolgt nicht.

 
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