Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Arbeitsgericht Düsseldorf, 7 Ca 7849/07

Datum:
29.04.2008
Gericht:
Arbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Ca 7849/07
ECLI:
ECLI:DE:ARBGD:2008:0429.7CA7849.07.00
 
Schlagworte:
tarifliche Altersgrenze; 60. Lebensjahr; Flugbegleiter
Normen:
§ 14 TzBfG; § 7 AGG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Eine tarifliche Altersgrenze für Flugbegleiter, nach der das Arbeitsverhältnis spätestens mit Ablauf des 60. Lebensjahres beendet wird, stellt keinen sachlichen Befrsitungsgrund i.S.d. § 14 TzBfG dar. Eine solche Regelung ist zudem gemäß § 7 AGG unwirksam.

 
Tenor:

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien mit Erreichung des 60. Lebensjahres am 23.11.2009 nicht beendet ist.

2.Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres als Flugbegleiterin weiter zu beschäftigen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.Der Streitwert beträgt 15.000,00 €.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank