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Arbeitsgericht Düsseldorf, 7 Ca 5089/08

Datum:
02.12.2008
Gericht:
Arbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Ca 5089/08
ECLI:
ECLI:DE:ARBGD:2008:1202.7CA5089.08.00
 
Schlagworte:
endgültige Stellenbesetzung; Ordnungsamt; kollusives Zusammenwirken;
Normen:
§§ 133, 157, 315 BGB; Art. 33 GG; 73 GO NW
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ein Arbeitgeber im öffentlichen-rechtlichen Bereich kann eine Stelle unter Verstoß gegen den Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes endgültig besetzen. Die bloße Annahme des Vertragsangebots des Arbeitgebers stellt noch kein kollusives Zusammenwirken des Stelleninhabers dar.

 
Tenor:

1.Es wird festgestellt, dass die Beklagte nicht berechtigt, der Klägerin eine Tätigkeit als Sachbearbeiterin im Rechtsamt zuzuweisen.

2.Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Schreiben vom 6.6.2008 rechtsunwirksam ist.

3.Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin als Leiterin des Ordnungsamtes zu beschäftigen.

4.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5.Der Streitwert beträgt 35.609,39 €.

 
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