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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 23/26

Datum:
17.07.2026
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Antwaltsgerichtshofs
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 AGH 23/26
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2026:0717.1AGH23.26.00
 
Schlagworte:
Ausschluss der Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden bei Vermögensverfall
Normen:
§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO
Leitsätze:

Zu den Voraussetzungen, unter denen trotz des Eintritts des Vermögensverfalls eines Anwalts ausnahmsweise ausgeschlossen werden kann, dass dadurch die Interessen der Rechtssuchenden gefährdet sind.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 50.000,-- € festgesetzt.

 
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