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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 12/26

Datum:
26.06.2026
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 AGH 12/26
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2026:0626.1AGH12.26.00
 
Tenor:
  1. Das Verfahren wir eingestellt.

  1. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beklagten werden dem Kläger auferlegt.

  1. Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

  1. Dieser Beschluss ist mit seinem Inhalt insgesamt unanfechtbar.

 
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