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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 4/24

Datum:
24.05.2024
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 AGH 4/24
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0524.1AGH4.24.00
 
Tenor:

1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beklagten trägt der Kläger.

3. Der Gegenstandswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

4. Der Beschluss ist unanfechtbar.

 
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