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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 19/24

Datum:
09.08.2024
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofes für das Land Nordhrein-Westfalen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 AGH 19/24
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0809.1AGH19.24.00
 
Tenor:

1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beklagten.

3. Der Gegenstandswert wird auf € 50.000 festgesetzt.

4. Der Beschluss ist mit seinen Inhalten insgesamt unanfechtbar.

 
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