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Anwaltsgerichtshof NRW, 1 AGH 17/24

Datum:
19.04.2024
Gericht:
Anwaltsgerichtshof NRW
Spruchkörper:
1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 AGH 17/24
ECLI:
ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0419.1AGH17.24.00
 
Tenor:

Der Erlass der einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Das Klageverfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger insgesamt.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird festgesetzt für die Anträge zu 1) und 2) auf insgesamt 12.500,-- Euro, für die Anträge zu 3) und 4) auf jeweils 5.000,-- also auf insgesamt 22.500,--  Euro.

 
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